Arbeitsunfälle (D-Arzt)

Untersuchung, Behandlung und Dokumentation von Arbeitsunfällen durch den Durchgangsarzt (D-Arzt) nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Arbeitsunfälle werden gemäß den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) untersucht, behandelt und dokumentiert. Der D-Arzt überwacht den Heilverlauf, koordiniert Diagnostik und Therapie und stellt sicher, dass die Ansprüche bei der Berufsgenossenschaft gewahrt bleiben.

Arbeitsunfälle (D-Arzt)

Untersuchung, Behandlung und Dokumentation von Arbeitsunfällen durch den Durchgangsarzt (D-Arzt) nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Arbeitsunfälle werden gemäß den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) untersucht, behandelt und dokumentiert. Der D-Arzt überwacht den Heilverlauf, koordiniert Diagnostik und Therapie und stellt sicher, dass die Ansprüche bei der Berufsgenossenschaft gewahrt bleiben.

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