Arbeitsunfälle (D-Arzt)
Untersuchung, Behandlung und Dokumentation von Arbeitsunfällen durch den Durchgangsarzt (D-Arzt) nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Arbeitsunfälle werden gemäß den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) untersucht, behandelt und dokumentiert. Der D-Arzt überwacht den Heilverlauf, koordiniert Diagnostik und Therapie und stellt sicher, dass die Ansprüche bei der Berufsgenossenschaft gewahrt bleiben.
Arbeitsunfälle (D-Arzt)
Untersuchung, Behandlung und Dokumentation von Arbeitsunfällen durch den Durchgangsarzt (D-Arzt) nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Arbeitsunfälle werden gemäß den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) untersucht, behandelt und dokumentiert. Der D-Arzt überwacht den Heilverlauf, koordiniert Diagnostik und Therapie und stellt sicher, dass die Ansprüche bei der Berufsgenossenschaft gewahrt bleiben.